Was tun bei übler nachrede Schritt 1 gegen üble Gerüchte. 1 Wer eine Beleidigung, eine üble Nachrede oder eine Verleumdung geahndet wissen will, muss einen Strafantrag stellen. Dies kann bei einer. 2 Was tun bei übler Nachrede? Daher kann erwogen werden, eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung für die üble Nachrede zu verschicken, um den. 3 Wurden sie Opfer von einer üblen Nachrede, sollten Sie zunächst alle Beweise sichern. Fertigen Sie Screenshots von Interneteinträgen an, dokumentieren Sie alle. 4 Wenn Sie Anzeige wegen übler Nachrede erstattet haben, sollten Sie sich durch einen Rechtsanwalt bezüglich eines möglichen Schadenersatzanspruchs beraten lassen. Dieser kann einschätzen, ob ein zivilrechtliches Verfahren sinnvoll erscheint. 5 Zum genauen Vorgehen solltest du dich von einem Anwalt beraten lassen. Wer Opfer von übler Nachrede und Verleumdung im Internet wird, kann zudem das sogenannte “ Recht auf Vergessenwerden ” gemäß § 17 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Anspruch nehmen. 6 Sind Sie direkt von übler Nachrede betroffen, können Sie wie folgt vorgehen: Sichern Sie alle Beweise der üblen Nachrede, beispielsweise mittels Screenshots oder Ähnlichem. Halten Sie schriftlich die Zeugen fest. Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Anwalt auf. Dieser stellt einen Antrag bei Gericht sowie ggf. eine Unterlassungsklage. 7 Was tun bei übler Nachrede? Wer von einer solchen Verletzung der Ehre betroffen ist, hat Möglichkeiten, dagegen vorzugehen. Grundsätzlich sollte stets versucht werden, das Gespräch zu suchen und auf eine gütliche Einigung hinzuarbeiten. Dies ist in der Praxis aber nicht immer möglich. 8 Was tun bei übler Nachrede? Personen, die dem Delikt nach § StGB zum Opfer fallen, fragen sich mitunter: „Wie wehre ich mich nun gegen die üble Nachrede?“ Je nachdem, wie gravierend die getätigten Äußerungen sind, sollte eine entsprechende Strafanzeige bei der Polizei erstattet werden. 9 Wer Opfer von übler Nachrede und Verleumdung im Internet wird, kann zudem das sogenannte “ Recht auf Vergessenwerden ” gemäß § 17 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Anspruch nehmen. Falsche Tatsachenbehauptungen fallen nicht unter das Recht auf freie Meinungsäußerung. Du kannst vom Seitenbetreiber also verlangen, entsprechende. üble nachrede beweisen 10 rufschädigung privatperson strafe 12